In Deutschland ist es die zentrale Aufgabe des Gewässerschutzes, die Brauch- und Trinkwasserversorgung für alle Gewässernutzer sicherzustellen sowie das ökologische Gleichgewicht von Gewässern zu bewahren oder wiederherzustellen. Um den Schutz der Gewässer langfristig zu garantieren, ist jedes Unternehmen, das Wasser nutzt, verpflichtet, einen Gewässerschutzbeauftragten zu beschäftigen. Der folgende Artikel informiert darüber, welche Aufgaben ein Gewässerschutzbeauftragter zu erfüllen hat und über die Rahmenbedingungen.
Aufgaben und Pflichten von einem Gewässerschutzbeauftragten
Ein Gewässerschutzbeauftragter wird auch Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz genannt. Er muss von jedem Gewässernutzer, mit der Berechtigung täglich mehr als 750 Kubikmeter Wasser einzuleiten, bestellt werden. Die zuständige Behörde ist zudem befugt, die Ernennung eines Gewässerschutzbeauftragten in sonstigen Fallen anzuordnen. Dadurch stellt die beauftragte Person sicher, dass Auflagen, Vorschriften und Gesetze zum Gewässerschutz vom Unternehmen eingehalten werden.
Die Aufgabe von eines Gewässerschutzbeauftragten ist es, die Geschäftsführung und die Mitarbeiter in sämtlichen Angelegenheiten rund ums Thema Gewässerschutz zu beraten. Der Gewässerschutzbeauftragte informiert zudem die Betriebsangehörigen, welche Gewässerbelastungen von der Firma verursacht werden und mit welchen Einrichtungen und/oder Maßnahmen sich diese vermeiden lassen. Diese Informationspflicht umfasst sowohl das Verhalten von Mitarbeitern, Veränderungen an Anlagen, technische Einrichtungen und die Abwasserreinigung vor Einleitung ins Gewässer. Diese Informationen können durch Einzelgespräche, Einweisungen, Schulungen, Betriebsversammlungen, Broschüren oder den Aushang von Abwasser-Untersuchungsergebnissen mitgeteilt werden.
Seine Pflicht ist es zudem, auf die Entwicklung und/oder Einführung von innerbetrieblichen Verfahren zur Verminderung/Vermeidung der Art und der Menge des anfallenden Abwassers und auf den Einsatz zur Abwasserbehandlung geeigneter Verfahren hinzuwirken.
Die verantwortungsvollen Aufgaben und Pflichten eines Gewässerschutzbeauftragten umfassen ferner die Durchführung regelmäßiger Kontrollen der Funktionsfähigkeit, dem ordnungsgemäßem Betrieb und der Wartung der Abwasseranlagen. Der Gewässerschutzbeauftragte misst zudem Inhaltsstoffe und Eigenschaften des Abwassers und der Menge und zeichnet die Mess- und Kontrollergebnisse schriftlich auf.
Falls vorhanden, kann sich der Betriebsbeauftragte bei der Erfüllung seiner verantwortungsvollen Aufgabe durch die Bereitstellung von Informationen, Analyse- und Betriebsdaten von der zuständigen Fachabteilung unterstützen lassen.
Ein Betriebsbeauftragter ist ferner verpflichtet, dem Gewässernutzer festgestellte Mängel mitzuteilen und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung vorzuschlagen.
Der Gewässerschutzbeauftragte erstellt für den Gewässernutzer jährlich einen schriftlichen Bericht über geplante und eingesetzte Maßnahmen. Gegenüber den Behörden besteht keine Meldepflicht.
Zusammenhang mit sonstigen Betriebsbeauftragten
Falls in einem Unternehmen zusätzliche Betriebsbeauftragte, zum Beispiel ein Abfallbeauftragter und/oder ein Immissionsschutzbeauftragter bestellt ist, kann dieser ebenfalls beauftragt werden, die Pflichten und Aufgaben von einem Gewässerschutzbeauftragten zu erfüllen. Zwingende Voraussetzung für die Bestellung sind Zuverlässigkeit und der Sachkunde-Nachweis. Es kann zudem ein externer, qualifizierter Fachmann als Gewässerschutzbeauftragter beauftragt werden.
Informationen zur Fortbildung zum Gewässerschutzbeauftragten
Wer als Gewässerschutzbeauftragter beruflich einen Beitrag zum Umweltschutz leisten möchte, kann die Fachkunde zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz in einem Fortbildungslehrgang erwerben. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern sämtliche wasserrechtlichen Vorschriften, zahlreichen weiteren relevanten Themen sowie einen umfassenden Überblick über die Pflichten und Aufgaben von einem Gewässerschutzbeauftragten.